Das Bundeskabinett beschließt eine Bagatellgrenze für die Mehrwertsteuererstattung für Nicht-EU-Ausländer. Das bedeutet, dass ab 2020 die grünen Ausfuhrbescheinigungen beim Zoll erst ab einem Einkaufswert von mindestens 50 € gestempelt werden. Die Bagatellgrenze soll jedoch nur so lange gelten, bis eine Smartphone-App das Rückerstattungsverfahren regelt.

Der Handel in der Grenzregion zur Schweiz fürchtet dadurch einen Kundenrückgang, ob es bei den Zollbeamten zu einer Erleichterung führt, bleibt abzuwarten.

Die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat wird in den kommenden Monaten erwartet.