Ihr sicherer Begleiter

Wir bieten alle Leistungen, die im Rahmen der klassischen Steuerberatung anfallen: Finanz- und Lohnbuchhaltung, Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen. Als Berater und Begleiter von gemeinnützigen Organisationen haben wir uns zusätzlich einen Experten-Status erarbeitet, auf den wir stolz sind und der uns sehr am Herzen liegt. Wir beraten Sie außerdem gerne in Fragen zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, mit der Finanzbuchhaltung erhalten Sie weitgehende Erkenntnisse für Ihre betriebswirtschaftlichen Entscheidungen und mit den Jahresabschlüssen schaffen wir eine strategische Grundlage für die weiteren Entwicklungen. Die Kanzlei HGS unterstützt Sie gegenüber Behörden und vertritt Sie vor dem Arbeits-, Sozial- und Finanzgericht. Den Umfang unserer Leistungen bestimmen Sie.

Gerne klären wir Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlicher über unsere einzelnen Fachgebiete auf.

  •  Erstellung und Abwicklung Ihrer Finanz- und Lohnbuchführung
  •  Erstellung von Gewinnermittlungen und Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht
  • Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen
  • Steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung
  • Rechtsberatung und Gestaltung im Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und bei Unternehmensnachfolge
  • Existenzgründungsberatung in rechtlichen, steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.
  • Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
  • Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
  • Gestaltende Rechts- und Steuerberatung bei Investitionen
  • Gestaltende Rechts- und Steuerberatung bei Erbschaftsangelegenheiten
  • Vertretung vor Behörden und Gerichten
  • Mitwirkung bei Rechtsbehelfsverfahren und Finanzgerichtsverfahren
  • Beratung und Betreuung von gemeinnützigen Organisationen aller Gesellschaftsformen
  • Erstellung der Finanz- und Lohnbuchhaltung
  • Erstellung der notwendigen Gewinnermittlungen und Steuererklärungen

Unsere Arbeit für gemeinnützige Institutionen

Die Bedeutung von Vereinen im sozialen Leben und für die Freizeit nimmt zu. Zusätzlich übernehmen gemeinnützige Unternehmen immer häufiger steuerlich geförderte Tätigkeiten, die nicht zum üblichen Aufgabenbereich der Wohlfahrtsverbände und Kirchen gehören. Neben Rechtsformfragen tauchen dabei immer wieder Probleme z.B. zur Umsatzsteuer und zu den Ertragssteuern auf. Neue Vorschriften wie die des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements müssen umgesetzt werden. Wir betreuen Vereine mit einer Mitgliederzahl zwischen 7 und knapp 7000, von Bürgervereinen über Kinderkrippen bis zu Sportvereinen. Gerne stellen wir Ihnen unseren umfangreichen Erfahrungsschatz zur Verfügung, den wir durch notwendige Weiterbildungen stets aktualisieren.