Die Regierungskoalition hat im Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets am 3. Juni 2020 verkündet, den Umsatzsteuersatz vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % abzusenken.

Es wurden bisher zwei Entwürfe eines Anwendungsschreibens von der Finanzverwaltung veröffentlicht, jedoch hat der Gesetzgeber das Gesetz noch nicht final verabschiedet.

Bei den Verhandlungen hat sich die Große Koalition  auf ein Corona-Konjunkturpaket in Höhe von 130 Milliarden Euro geeinigt. Dieses Konjunkturpaket beinhaltet die oben genannte Umsatzsteuersenkung.

Die Absenkung soll über § 28 Abs. 1 – 3 UStG umgesetzt werden. Unabhängig von der Frage, ob die Umsatzsteuer ein geeignetes Instrument für kurzfristige Nachfragebelebungen sein kann, stellt eine auf einen kurzen Zeitraum beschränkte Absenkung des Steuersatzes die Unternehmen sowie uns als Steuerkanzlei vor erhebliche Herausforderungen.

Weitergehende Informationen zu dieser Maßnahmen der Bundesregierung finden Sie unter diesem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-06-26-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020-zweite-aktualisierung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Der hier verfügbare Entwurf gibt nunmehr den Stand vom 26. Juni 2020 wieder.

 

Es ergibt sich grundsätzlich die folgende Übersicht der anzuwendenden Steuersätze:

Bis zum 30.6.2020 ausgeführte Leistungen Zwischen 1.07.2020 und 31.12.2020 ausgeführte Leistungen Ab 1.01.2021 ausgeführte Leistungen
Regelsteuersatz

(§12 Abs. 1 UStG)

19% 16% 19%
Ermäßigter Steuersatz 7% 5% 7%

 

Die letzte grundsätzliche Änderung des Steuersatzes, von Ausnahmen der Anpassung in Einzelfällen in den vergangenen Jahren einmal abgesehen, erfolgte zum 1. Januar 2007. Damals mit einer Anhebung des Regelsteuersatzes von 16 % auf 19 %. Alleine die Umsetzung dieser Änderung führte zu vielen Anpassungsschwierigkeiten und Auslegungsproblemen. Nun wird die temporäre Absenkung des Umsatzsteuersatzes sowohl bei der Absenkung zum 1. Juli 2020 und dann bei der wieder Anhebung zum 1. Januar 2021 zu diesen Übergangsschwierigkeiten führen.

 

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.