Am 8. Mai 2019 wurde der Referentenentwurf des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlichen Vorschriften veröffentlicht.

Laut diesem Referentenentwurf sollen die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand im Inland ab dem Jahr 2020 erhöht werden.
Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung, kann bisher ab einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden von der Wohnung, eine Pauschale von zwölf Euro berücksichtigt werden. Diese Pauschale gilt ebenfalls für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit. Ist der Mitarbeiter 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend, kann für den Kalendertag eine Pauschale von 24 € steuerfrei durch den Arbeitgeber gewährt bzw. als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Die Pauschalen sollen wie folgt erhöht werden:

  • Bei 24-stündiger Abwesenheit von 24 Euro auf 28 Euro
  • Bei mehr als achtstündiger Abwesenheit sowie am An- und Abreisetrag von mehrtägigen Dienstreisen von 12 Euro auf 14 Euro.

Inwieweit der Entwurf als Gesetz verabschiedet wird, bleibt noch unklar. Wir werden Sie informieren, sobald das Gesetz verabschiedet ist.