Überlässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern betriebliche (Elektro-)Fahrräder, ist der geldwerte Vorteil steuerfrei. Diese Steuerbefreiung wurde verlängert und es gibt eine neue Pauschalsteuer.

Das ändert sich ab 1.1.2020

Die Steuerbefreiung des gewährten geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines betrieblichen (Elektro-)Fahrrads durch den Arbeitgeber wird bis zum Ablauf des Jahres 2030 verlängert. Auch eine Verlängerung der parallelen Nichtberücksichtigung einer Entnahme für die private Nutzung eines betrieblichen (Elektro-)Fahrrads ist entsprechend vorgesehen.

Außerdem wird eine neue Möglichkeit zur Pauschalierung der Lohnsteuer eingeführt für den Fall, dass einem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt ein betriebliches Fahrrad übereignet wird.

Hinweis

Die Neuerung bei der Pauschalierung der Lohnsteuer war im Regierungsentwurf noch nicht enthalten.