Geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2018 bis 800 Euro sofort abzugsfähig

In der Regel müssen Unternehmer Wirtschaftsgüter ihres Unternehmens über einen Zeitraum abschreiben, meist über die in einer Abschreibungstabelle festgelegte Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. Zusätzlich dazu müssen solche Wirtschaftsgüter in ein gesondertes Verzeichnis aufgenommen werden, den sogenannten Anlagenspiegel. Geringwertige Wirtschaftsgüter können im Gegensatz dazu bereits in dem Jahr abgeschrieben werden, in dem sie angeschafft wurden. Sie mindern [...]