Änderung bei den Kleinbetragsrechnungen ab 2017

Mit Zustimmung des Bundesrates zum zweiten Bürokratieentlastungsgesetz am 30.5.2017 wurde die Grenze für Kleinbetragsrechnungen im Sinne des § 33 UStDV von 150 Euro auf 250 Euro angehoben. Diese Änderung gilt rückwirkend ab dem 1.1.2017. Rechnungen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen und Pflichtangaben enthalten. Und nur mit dem Nachweis einer Rechnung ist der Abzug der Vorsteuer für den Leistungsempfänger möglich. Um bei Rechnungen über [...]