Das Thema „Flüchtlinge“ ist momentan in Deutschland das Thema Nummer eins in der Gesellschaft und in der Politik. Jetzt hat sich auch das Bundesfinanzministerium zu dem Thema „Hilfe für Flüchtlinge“ geäußert. Im Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 22. September 2015 hat der Gesetzgeber Erleichterungen im Bereich des Spendenabzuges für die Hilfe beschlossen. Dies betrifft insbesondere den Zuwendungsnachweis in Bezug auf die Anerkennung von Zuwendungen an Sonderkonten von mildtätigen Institutionen, bei den entsprechenden Steuererklärungen. Hier ist der sog. Vereinfachte Zuwendungsnachweis zulässig. Zum Nachweis der getätigten Spende reicht der Bareinzahlungsbeleg bzw. die Überweisung aus. Weitere Regelungen betreffen gemeinnützige Körperschaften die Spendenaktionen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge durchführen sowie die sog. Arbeitslohnspende.
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Das Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 22. September 2015 finden Sie hier.