Aus der bisherigen „Gleitzone“ wird ab dem 1. Juli 2019 ein „Übergangsbereich“. Im Sprachgebrauch hat sich der Begriff „Midijob“ durchgesetzt.

Die Gleitzone wurde zum 1. April 2003 eingeführt und entlastet die Arbeitnehmer, da die Sozialabgaben geringer ausfallen als bei einem Normalarbeitsverhältnis. Das Entgelt in der Gleitzone liegt aktuell noch zwischen 450,01 € und 850,00 €. In dieser Entgeltzone fallen für den Arbeitnehmer verminderte Sozialversicherungsbeiträge an. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers wird jedoch regulär aus dem tatsächlichen Entgelt berechnet.

Zum 1. Juli 2019 wird die monatliche Entgeltgrenze nun aufgrund des „RV-Leistungsverbesserungs- & Stabilisierungsgesetzes“ auf 1.300,00 € angehoben. Bisher führten die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge (RV-Beiträge) des Arbeitnehmers zu einem reduzierten Rentenanspruch. Dies entfällt ab dem 1. Juli 2019 und reduzierte Rentenversicherungsbeiträge führen nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen.

Der Übergangsbereich darf nicht angewendet werden, wenn die Person

  • in einer Berufsausbildung ist
  • ein freiwilliges soziales und ökologisches Jahr absolviert
  • in Altersteilzeit beschäftigt ist
  • regelmäßig über 1.300,00 € verdient, jedoch aufgrund von Unterbrechungen (z.B. Krankheit) in den Übergangsbereich sinkt

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.