Ab dem Kalenderjahr 2016 ist es erforderlich, dass die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes bei der zuständigen Familienkasse angegeben wird. Dies wurde eingeführt, dass zukünftig Kindergeld nicht mehr versehentlich doppelt ausbezahlt wird.

Aber keine Sorge – sollte die Identifikationsnummer Ihres Kindes nicht bei der Familienkasse vorliegen, wird das Kindergeld trotzdem noch weiter ausbezahlt. Die Identifikationsnummer kann im Laufe des Jahres 2016 bei der zuständigen Familienkasse nachgereicht werden.

Die Identifikationsnummer der Kinder wurde den Eltern vom Bundeszentralamt für Steuern per Post zugeschickt. Liegt das Schreiben nicht mehr vor, kann man die Identifikationsnummer beim zuständigen Finanzamt abfragen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.