Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat die Freigrenze für Zuwendungen an Vereinsmitglieder ab dem Januar 2019 von bisher 40,00 € auf nunmehr 60,00 € erhöht.
Mit der Erhöhung der Zuwendungsfreigrenze soll das Engagement im Verein mehr Wertschätzung erhalten.
„Baden-Württemberg ist EhrenamtsLand“, so die Erklärung der Finanzministerin Edith Sitzmann.
Dieser Meinung schließen wir uns an.

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.